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Neue Verordnung im Ausbildungsberuf "Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in"

Die neue Ausbildungsverordnung ist hier abrufbar.

Die neue Ausbildungsverordnung zum Ausbildungsberuf "Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in trat zum 01. August 2014 in Kraft. Sie löst die alte Verordnung vom 25. Juli 2008 ab.

Eine wesentliche Änderung ist, dass der neue Ausbildungsberuf nun nicht mehr in drei, sondern in zwei Fachrichtungen strukturiert ist. Es sind die beiden Fachrichtungen:

  • Karosserieinstandhaltungstechnik und
  • Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

Diese Änderungen war notwendig, da keine klare Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten der beiden Fachrichtungen karosseriebautechnik und Fahrzeugbautechnik möglich ist und eine Trennung in die einzelnen Fachrichtungen nicht dem betrieblichen Alltag entsprach. Durch die Zusammenführung der beiden Fachrichtungen steht ebenfalls der Auf- und Neubau von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im Vordergrund. und dazu zählt auch die Restaurierung von historischen Fahrzeugen.

www.zkf.de | Aktuelles

Verordnung im Ausbildungsberuf "Fahrzeuglackierer/in"

Die Verordnung zum Fahrzeuglackierer/in ist hier abrufbar.