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Neue Verordnung im Ausbildungsberuf "Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in"

Am 8. Mai 2023 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) im Bundesgesetzblatt die neue Verordnung für den Ausbildungsberuf

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker-/in.

Hintergrund ist das im Jahr 2021 gestartete Neuordnungsverfahren, an dem der ZKF als zuständiger Berufs- und Wirtschaftsverband maßgeblich beteiligt war.

Die Ausbildungsverordnung enthält unter anderem die Eckdaten zu den Ausbildungsinhalten
und Prüfungsbestandteilen sowie dem Ausbildungsrahmenplan. Die Auszubildenden können
sich zukünftig zwischen den Fachrichtungen:

Karosserieinstandhaltungstechnik,
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sowie
Caravan- und Reisemobiltechnik


in der Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in entscheiden.

Eine weitere Neuerung in der Ausbildungsverordnung ist die Zusatzqualifikation für Arbeiten
unter Spannung an Hochvoltsystemen, z. B. an im Markt befindlichen HV-Fahrzeugen (Elektro und Hybrid). Bereits in der Vorgängerversion waren die Qualifizierungsstufen 1S und 2S in der Ausbildungsverordnung verankert. Daran ändert sich auch in der neuen Verordnung nichts. Neu ist, dass der Auszubildende sich zusätzlich nach Absprache mit seinem Ausbildungsbetrieb auch für die Stufe 3S (Arbeiten unter Spannung) qualifizieren kann.

Die aktuelle Verordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt >HIER<

Verordnung im Ausbildungsberuf "Fahrzeuglackierer/in"

Die Verordnung zum Fahrzeuglackierer/in ist hier abrufbar.